Alles was Sie wissen müssen
Häufige Fragen
Unterricht
Gibt es Anleitungen zur Nutzung von Moodle? Woher bekomme ich einen Zugang? Ich habe mein Passwort vergessen?
An dieser Stelle finden Sie Anleitungen zur Nutzung unserer Moodle-Plattform:
Wie sind die Unterrichtszeiten?
Die Unterrichtszeiten finden Sie hier.
Wie melde ich mich bei Krankheit vom Unterricht ab?
Es gibt Tage, da kann man nicht zur Schule kommen, weil man krank ist. In einem solchen Fall, benachrichtigen Sie bitte vor Unterrichtsbeginn die Klassenlehrkraft per Moodlenachricht.
Welche Regeln gelten für den "Unterricht auf Distanz"?
Für den Fall, dass der Unterricht „auf Distanz“ mit Hilfe unserer Moodle-Plattform stattfindet, gelten folgende Grundsätze.
Abschlüsse
Welche Schulabschlüsse kann ich an der FLS erreichen?
Bisheriger Abschluss
Erster Allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
Mit dem ESA kannst Du bei uns die Berufsfachschule I besuchen und innerhalb von 2 Jahren den Mittleren Schulabschluss erwerben.
Mittlerer Schulabschluss
Mit dem MSA stehen dir folgende Bildungsgänge offen:
Berufliches Gymnasium Ziel: Abitur
Kaufmännische Assistenten Ziel: Fachhochschulreife
AV-SH Basic Business Ziel: kaufmännische Grundbildung
Fachhochschulreife und Abitur
Die FLS bietet keine weiteren Vollschulischen Bildungsgänge an, die auf diese beiden Abschlüsse aufbauen.
Abgeschlossene Berufsausbildung
Wer durch eine abgeschlossene Berufsausbildung den MSA erworben hat, dem stehen folgende Bildungsgänge offen:
Berufliches Gymnasium Ziel: Abitur
Kaufmännische Assistenten Ziel: Fachhochschulreife
AV-SH Basic Business Ziel: kaufmännische Grundbildung
Angestrebter Abschluss
Mittlerer Schulabschluss
Im Rahmen des zweijährigen Bildungsgangs der Berufsfachschule I kann der MSA erworben werden.
Fachhochschulreife
Der Bildungsgang der kaufmännischen Assistenten schließt mit der Fachhochschulreife ab. Mit dem Bestehen der Prüfung am Ende der zwei Jahre wird sowohl der schulische als auch der praktische Teil der Fachhochschulreife erworben. Das bedeutet, dass kein weiteres Praktikum mehr erforderlich ist, um direkt an einer Fachhochschule bzw. Hochschule zu studieren.
Wer das Berufliche Gymnasium nach der 12. Jahrgangsstufe bzw. nach Q1 verlässt, hat ohne Prüfung den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben. Um an einer Fachhochschule bzw. Hochschule studieren zu können, ist jedoch ein einjähriges Praktikum oder eine Berufsausbildung erforderlich.
Abitur
Der Besuch des Beruflichen Gymnasiums schließt nach drei Jahren mit der allgemeinen Hochschulreife ab. Mit diesem Abschluss kann jedes Studium an einer Hochschule oder Universität aufgenommen werden. Es besteht keine Beschränkung auf wirtschaftliche Studienfächer.
Berufsausbildung
An der FLS bilden wir folgende Ausbildungsberufe aus.
- Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel
- Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce
- Industriekaufmann/-kauffrau des Dräger-Konzerns
- Automobilkaufmann/-kauffrau
- Fachkräfte für Lagerlogistik
- Fachlageristen/-innen
- Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
Es besteht nicht die Möglichkeit, sich über die Schule für eine Berufsausbildung zu bewerben, sondern die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die Unternehmen.
Berufsschule
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Ausbildung zu verkürzen?
- Die schriftliche Bestätigung mindestens guter (überdurchschnittlicher) Leistungen im Ausbildungsbetrieb durch den Ausbildenden. Darüber hinaus sind entsprechend der Ausbildungsordnung der Ausbildungsgang, der Leistungsstand und die in der bis zur Prüfung noch verbleibenden Zeit zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf die Erreichung des Ausbildungszieles zu berücksichtigen.
- Der schriftliche Nachweis durch die Berufsschule (Zeugnisse siehe oben), dass zum Zeitpunkt der Antragstellung im Durchschnitt mindestens die Gesamtnote „gut“ (2,49) und keine Note schlechter als „ausreichend“ erreicht wurde. Berücksichtigt werden nur die für die Abschlussprüfung wesentlichen Lernfelder/Fächer.
- Hier finden Sie den „Verkürzungsrechner“ für alle Ausbildungsberufe der IHK Flensburg.
Quelle und weitere Informationen: IHK-Schleswig-Holstein
Wann erhalten die Ausbildungsbetriebe die Aufnahmebescheide für ihre Auszubildenden ?
Die Zusammenstellung der Berufsschulklassen und der Versand der Aufnahmebescheide mit den Informationen über die genauen Berufschultage erfolgt in der 5. Woche der Sommerferien. Die Termine der Sommerferien finden Sie in unserem Kalender.
Gibt es Wahlmöglichkeiten für die Berufsschultage?
Sie können auf dem Aufnahmeantrag Wünsche für bestimmte Berufsschultage angeben. Wir versuchen dann bei der Klasseneinteilung diese Wünsche zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie auch, dass die Festlegung der Unterstufe, dann auch festgelegte Berufsschultage in der Mittel- und Oberstufe bedeuten. Eine Übersicht über die Auswahlmöglichkeiten finden Sie hier im Bereich „Informationen“.
Wie wird der Unterricht für Umschülerinnen und Umschüler und "2-jährige" Auszubildende realisiert?
Für Umschülerinnen und Umschüler und Auszubildende mit einem 2-jährigen Ausbildungsvertrag, ist es aus unserer Sicht ratsam, dass Sie zunächst den Unterricht der Unterstufe besuchen. Im zweiten und dann letzten Ausbildungsjahr bieten wir, dass die Auszubildenden auch zusätzlich am Unterricht der Oberstufe teilnehmen. Damit wäre sichergestellt, dass die Auszubildenden in zwei Jahren die prüfungsrelevanten Inhalte erlernen können.
Wie kann ich die Zusatzqualifikation Englisch der IHK erlangen?
Zusatzqualifikation Englisch
Wann findet die Prüfung statt?
Die schriftliche Prüfung Anfang November eines jeden Jahres und die mündliche Prüfung im Januar / Februar des nächsten Jahres.
Wo erhalte ich das Anmeldeformular?
Welche Unterlagen sind der Anmeldung beizufügen?
Ein Lebenslauf. Die Bestätigung über eine entsprechende Vorbereitung erfolgt über die Berufsschule.
Wann ist der Anmeldeschluss?
4 Monate vor Prüfungstermin
Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?
80,00 €
Wo findet die Prüfung statt?
In der Regel in der FLS.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Frau Hagenow wenden!
Gibt es für Abschlussprüfungen der IHK Regelungen zum Nachteilsausgleich?
Das Berufsbildungsgesetz verlangt eine Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse behinderter Menschen in der Ausbildung und bei Prüfungen. Ziel der Vorschriften ist im Sinne von Teilhabe und Inklusion, die Einbeziehung behinderter Menschen in das bisherige System der Berufsbildung zu fördern und dem verfassungsrechtlichen Teilhabegebot Genüge zu tun (§§ 65 ff. BBiG, § 16 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK zu Kiel).
1. Wer kann einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Prüfung stellen?
Nachteilsausgleichsberechtigt sind Prüflinge, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von
dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in
der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
2. Wie kann der Nachteilsausgleich in Prüfungen aussehen?
Nach den beachtlichen Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 24. Mai 1985 können die Belange Behinderter durch besondere Organisation und Gestaltung der Prüfung sowie Zulassung spezieller Hilfen berücksichtigt werden.
Eine besondere Organisation der Prüfung kann dadurch erfolgen, dass die Prüfung ganz der teilweise am eigenen Ausbildungsplatz stattfindet. Auch besteht die Möglichkeit, Einzel- statt Gruppenprüfung durchzuführen.
Eine besondere Gestaltung der Prüfung kann durch Zeitverlängerung, angemessene Pausen, Änderung der Prüfungsformen, Übersetzung der Prüfungsaufgaben oder zusätzliche Erläuterung der Prüfungsaufgaben erfolgen. Unter Zulassung spezieller Hilfen wird beispielsweise die Verwendung größerer Schriftbilder,
die Anwesenheit einer Vertrauensperson, die Zulassung besonders konstruierter Apparaturen oder die Einschaltung eines Gebärdensprachdolmetschers verstanden. Ein Verzicht auf Pausenzeiten zwischen Prüfungsarbeiten ist nicht möglich.
3. Wie ist der Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen?
Für den Antrag auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen ist das Formular „Antrag auf Nachteilsausgleich bei Prüfungen“ vollständig ausgefüllt an die Industrie- und Handelskammer zu schicken. Daneben sind die Unterlagen einzureichen, anhand derer die IHK das Vorliegen einer Behinderung und die Art der Behinderung nachprüfen kann (Beispiel: Fachärztliche Bescheinigung, siehe unten (5.)).
4. Wann ist der Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen?
Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist rechtzeitig zu stellen. Er muss spätestens zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur betroffenen Prüfung eingehen.
5. Welche Unterlagen müssen zusammen mit dem Antrag eingereicht werden?
Die Industrie- und Handelskammer zu Kiel muss als zuständige Stelle feststellen, ob und wie ein Nachteilsausgleich durchzuführen ist.
a) Erforderlich ist dazu grundsätzlich eine konkrete fachärztliche/psychologische Bescheinigung, aus der sich Art und Schwere der Behinderung ergeben. Hausärztliche Atteste genügen als Nachweis grundsätzlich nicht. Ausnahmsweise werden die Stellungnahmen anderer fachkundiger Stellen (wie z. B. sonderpädagogische Institute) berücksichtigt. Die Bescheinigung soll in allgemein verständlicher Form abgefasst sein und neben der Beschreibung der Behinderung nach Möglichkeit aufzeigen, wie der Nachteilsausgleich erfolgen soll (vgl. Ziff. 2.).
b) Daneben ist die Stellungnahme einer der nachfolgenden Einrichtungen beizufügen:
– Ausbildungsbetrieb,
– Berufsschule,
– Bildungsträger.
Die Stellungnahme soll eine Begründung für geeignete Nachteilsausgleichsmaßnahmen enthalten, wobei die während der Ausbildung gesammelten Erfahrungen einfließen sollen. Die Nachteilsausgleichmaßnahmen sind entsprechend den jeweiligen
Prüfungsanforderungen zu beschreiben und möglichst je Prüfungsfach zu quantifizieren.
c) Wenn vorhanden ist auch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen.
Den entsprechenden Antrag können Sie hier herunterladen.
6. Wie wird der Antrag auf Nachteilsausgleich bei der IHK bearbeitet?
Bei der Beurteilung des erforderlichen Nachteilsausgleichs werden durch die IHK alle Umstände des Einzelfalles gewürdigt. Es werden nur Maßnahmen zugelassen, die behinderungsbedingte Benachteiligungen ausgleichen, nicht jedoch solche, die die Prüfung qualitativ verändern. Gegebenenfalls berücksichtigt die IHK die fachliche Stellungnahme des Prüfungsausschusses.
Quelle: IHK Lübeck
Verschiedenes
Kann ich als Schüler auch BAföG beantragen?
BAföG – das ist nicht nur etwas für Studierende. Auch Schülerinnen und Schüler können von der staatlichen Förderung profitieren. Sie erhalten BAföG sogar als vollen Zuschuss, müssen also nichts zurückzahlen. In der folgenden Broschüre und hier finden Sie alle notwendigen Informationen.
Hygieneleitfaden
Den Hygieneleitfaden des Landes Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Einschulungsbroschüre
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Sonderregelung während der Ferien. Öffnungszeiten bitte vorher telefonisch erfragen!
In der Zeit vom 5.8.2024-16.8.2024 ist das Sekretariat nicht besetzt.
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